Altgeräterücknahme (ElektroG)

Sinn und Zweck des ElektroG
Was gilt es vor der Rückgabe zu beachten?
Wie können Sie Elektronikaltgeräte zurückgeben?
So funktioniert die Rückgabe bei Leuchtenland.com

Für den Müll zu schade und zu gefährlich: Leuchtenland.com kümmert sich um die umweltgerechte Entsorgung Ihres Elektronikaltgerätes.

Elektrogesetz Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Alte Elektro- und Elektronikgeräte sind zu schade für den Müll, andere enthalten gefährliche Stoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll. Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne versehen – als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz.

Fachgerecht entsorgt, recycelt oder wiederverwertet – Sinn und Zweck des ElektroG

Das ElektroG regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Geräten geschieht: Sie sind so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Geräte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder zurück in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altgeräte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich ist. Im Idealfall lassen sich so die alten Geräte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.

Was gilt es zu beachten, bevor Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät zurückgeben?

1.) Besitzer von Elektronikaltgeräten haben Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Produkt zu trennen.

2.) Verfügt Ihr Elektronikaltgerät über einen Datenspeicher, sichern Sie alle vorhandenen Daten auf einem externen Speichermedium und löschen Sie diese vor der Abgabe dauerhaft und unwiderruflich vom Altgerät. Der Verbraucher ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle personenbezogenen Daten wie etwa Nachrichten, Musik, Fotos etc., die ggf. auf Altgeräten enthalten sind, vor der Abgabe zur Entsorgung vom Produkt gelöscht werden.

Wir bitten Sie außerdem folgende Hinweise zu beachten: Das zurückgenommene Elektronikaltgerät kann nicht mehr an Sie zurückgegeben werden. Das Altgerät wird nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verwertet. Eine Rückerstattung des Kaufpreises oder Restwertes erfolgt nicht.

Wie können Sie Ihr Elektro- oder Elektronikaltgerät zurückgeben?

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland sind seit dem 25. Juli 2016 dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte vom Endnutzer kostenfrei zurückzunehmen. Dies gilt für alle Händler, deren Verkaufsfläche (stationäre Händler) bzw. Lager- und Versandfläche (Distanzhändler) mindestens 400 m² beträgt.

Dabei gelten folgende gesetzliche Bestimmungen: Größere Altgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 50 cm muss der Händler nur dann entgegennehmen, wenn er im Gegenzug etwas Gleichartiges verkauft (1:1-Rücknahme), d.h. Alt- und Neugerät müssen im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen und einer identischen Gerätekategorie zuzuordnen sein. Kleinere Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 50 cm sind, müssen auch dann zurückgenommen werden, wenn der Kunde im Gegenzug nichts kauft (0:1-Rücknahme). Die Rücknahme beschränkt sich hierbei auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebene Form der Rücknahme nur für Deutschland gilt. Kostenfrei zurückgegeben werden können ausrangierte Elektrogeräte natürlich auch weiterhin bei den kommunalen Recyclinghöfen in Ihrer Nähe.

So funktioniert die Rückgabe bei Leuchtenland.com

Entsorgung von Großgeräten in Verbindung mit einem Neukauf

Wenn Sie ein neues Produkt in unserem Onlineshop erwerben, können Sie gleichzeitig ein altes, gleichartiges Gerät unentgeltlich an uns zurückschicken. Als gleichartig gilt ein Altgerät dann, wenn es der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.

So gehen Sie vor:

1.) Bestellen Sie Ihr neues Produkt wie gewohnt auf Leuchtenland.com. Im letzten Schritt des Bestellabschlusses können Sie angeben, ob Sie die Rückgabe eines gleichartigen Altgeräts wünschen und die Rücknahme als kostenfreie Service-Leistung hinzubuchen.

2.) Haben Sie um Rücknahme eines Elektroaltgerätes gebeten, wird sich unser Kundenservice mit Ihnen in Verbindung setzen. Erfüllt das von Ihnen angemeldete Gerät die Voraussetzungen, erhalten Sie von uns einen Retourenschein, um das Produkt an uns zurückzuschicken. Wir kümmern uns dann um die fachgemäße Entsorgung des Geräts.

Wir bitten Sie sicherzustellen, dass das abzuholende Altgerät demontiert und mitnahmebereit verpackt ist.

Sie haben Fragen zu Ablauf und Rücknahmebedingungen? Unser Kundenservice steht Ihnen gern beratend zur Seite!

Entsorgung von Kleingeräten

Kleinere Elektro- und Elektronikprodukte mit einer Größe von bis zu 50 cm (maximale Kantenlänge) können Sie unabhängig von einem Neukauf jederzeit zurückgeben. Nutzen Sie hierzu einfach die Registrierung bei unserem Partner WEEE Return. Dieser veranlasst die umweltschonende Verwertung des Produkts.

Die Rückgabe Ihres Elektronikaltgerätes können Sie unter nachfolgendem Link registrieren. Hier finden Sie die nächstgelegene Abgabestelle bzw. können Sie den Versand des Altprodukts zu einer Abgabestelle veranlassen.

WEEE Return

Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme kleinerer Altgeräte ohne Neukauf den gesetzlichen Bestimmungen gemäß auf maximal drei Geräte je Rückgabevorgang beschränkt ist.

Wichtige Informationen zur Rückgabe von Batterien und Akkumulatoren

Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien und/oder Akkumulatoren. Als Vertreiber von Batterien oder Akkumulatoren sind wir gemäß § 12 Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen:

Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist nicht zulässig. Die Rückgabe kann durch Übersendung an uns erfolgen, desgleichen ist eine kostenlose Entsorgung in den Sammelbehältern der Verkaufsstellen in Ihrer unmittelbaren Nähe oder in kommunalen Sammelstellen möglich. Wenn Sie Batterien oder Akkumulatoren an uns zurückschicken, bitten wir um ausreichende Frankierung und Übersendung an folgende Adresse: Leuchtenland.com GmbH, Wierlings Hook 4, 48249 Dülmen. Auf Batterien, die Schadstoffe enthalten, befindet sich als Warnsymbol eine durchgekreuzte Mülltonne sowie die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, zum Beispiel „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber.

Diese Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren unserer Warensendungen oder in den Bedienungsanleitungen der Hersteller.

Weitere Hinweise finden Sie in der Batterieverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/battg/

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